Die judikativen Sportrechtsorgane des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sind die Sportgerichte. Sie sind unterteilt in Kreis-, Bezirks- und Verbands-Sportgericht/e und entscheiden über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt werden die Organe mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertretern, die auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen über Vorfälle entscheiden.
Die Sportgerichte und Jugend-Sportgerichte entscheiden über Spielabbrüche, Platzverweise, nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können. Dabei werten sie Schiedsrichterangaben, Trainer- und Spieleraussagen und Zeugenberichte aus und kommen so zu einem begründetem Urteil. Das minimal und maximal zu verhängende Strafmaß, wie beispielsweise Spielsperren oder Ordnungs- und Strafgelder, ist dabei in den Satzungen und Ordnungen von DFB, WDFV und FLVW festgeschrieben.Die erste Instanz im Sportrechtssystem des FLVW, ausgehend von der Kreisebene, bilden die jeweiligen Kreis-Sportgerichte und Kreis-Jugend-Sportgerichte. Sie bestehen aus unabhängig gewählten Vereinsvertretern, die kein weiteres Amt im Verband bekleiden dürfen. Alle außerordentlichen Vorfälle, die an den Spieltagen auf Kreisebene gemeldet werden, werden von ihnen thematisiert und in den Verfahren bearbeitet.
Die Berufungsinstanzen und damit die zweite ausgehend von den Kreisen, sind die Bezirks- und Bezirks-Jugend-Sportgerichte. Sie werden von den Kreisen, für die sie zuständig sind, gewählt. Weiter dienen die Bezirks-Spruchkammern als erste sportrechtliche Instanz für Spiele ab den Bezirksligen.
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Kreissportgericht:
DH